Stadtschwärmer Leipzig
Wer keinen Insider kennt, schnappt sich dieses Buch und wird an die liebsten Orte von waschechten... Weiterlesen
Die wunderschöne Stadt Leipzig beherbergt viele alte und denkmalgeschützte Gebäude. Speziell solche historischen Bauten sind häufig von Schimmelpilz betroffen. Nicht nur Museen, sondern auch aktiver Wohnraum fällt in Leipzig dem Schimmel häufig zum Opfer. Daran schuld sind hohe Luftfeuchtigkeit, unzureichende Belüftung, Wasserschäden und Mängel in der Bausubstanz. Für Mieter kann das neben den gesundheitlichen Risiken auch rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter geben. Tritt solch ein Fall ein, sind betroffene Mieter gut beraten, sich an ihren spezialisierten Fachanwalt für Mietrecht wenden zu können, um eine faire Lösung zu erarbeiten.
Der häufigste Grund für Schimmel in der Wohnung ist zu viel Luftfeuchtigkeit. Diese Feuchtigkeit kann mehrere Ursachen haben. Beginnen kann es bei einer fehlerhaften Bausubstanz, undichten Dächern, defekten Fenstern oder einer mangelhaften Dämmung. Nebst baulichen Mängeln spielt auch das Verhalten des Mieters eine Rolle, wenn diese unregelmäßig und unzureichend lüften. Wenn Schimmelpilzbefall festgestellt wird, ist es für Mieter wichtig, wer für den Schaden verantwortlich ist und wie dieser behoben werden kann.
Gesundheitlich betrachtet stellt Schimmel in der Wohnung ein ernst zu nehmendes Problem dar. Ältere Menschen, Kinder und Asthmatiker, also Menschen mit Atemwegserkrankungen, sind besonders anfällig, für Kollateraleffekte, die Schimmelsporen im menschlichen Organismus verursachen. Wer also Schimmel in seiner Wohnung feststellt, sollte umgehend handeln. Der erste Weg sollte zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht führen, wenn der Vermieter keine adäquaten Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung ergreifen will.
Grundsätzlich haben Mieter den Rechtsanspruch auf eine mängelfreie Wohnung. Sobald sich Schimmelbefall in der Wohnung ausbreitet, stellt dies einen erheblichen Mangel dar, was den Mieter dazu berechtigt, eine erhebliche Mietminderung durchzusetzen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mieter nicht selbst für den Schimmel verantwortlich ist. Sind bauliche Mängel die Ursache für den Schimmel, steht der Vermieter in der Pflicht, den Schaden auf eigene Kosten zu beseitigen.
Da es oft schwierig ist, die genaue Ursache für den Schimmel zu ermitteln, könnte hierbei ein Fachgutachten nötig sein. Anhand dieses Gutachtens kann festgestellt werden, ob der Schimmel durch das Gebäude oder durch das eventuell nachlässige Wohnverhalten des Mieters entstanden ist. Ist der Vermieter weder zu einer Mietminderung noch zu einem Fachgutachten mit anschließender Sanierung bereit, ist es sinnvoll, sich Expertenrat vom Fachanwalt für Mietrecht einzuholen, der die Lage eruiert und die Interessen des Mieters wahrt.
Mieter benötigen die Dienste eines entsprechend qualifizierten und spezialisierten Rechtsbeistandes immer dann, wenn sich der Vermieter weigert, den Schimmel zu beseitigen oder wenn Vermieter und Mieter darüber streiten, wer die Schuld am Schimmelpilzbefall trägt. Bei derart aussichtslosen Streitfällen sollten Mieter sich von einem Rechtsanwalt für Mietrecht vertreten lassen, indem der Rechtsanwalt den Mietvertrag prüft, die Mietminderung anstrebt oder aber auch einen Gutachter beauftragt.
Häufig führen derartige Streitigkeiten vor Gericht. Speziell dann, wenn der Schimmel nicht beseitigt und die Gesundheit der Familie kompromittiert wurde. Hierbei ist die Unterstützung eines versierten Anwalts von großer Bedeutung, da er die Rechtslage ganzheitlich kennt und seinen Mandanten umfassend vertreten kann.