Um der hohen Wohnungsnachfrage in Leipzig besser zu begegnen, sollen leerstehende Wohnungen unter anderem in Plattenbauten saniert und so wieder an den Markt gebracht werden. Eigentümer und Genossenschaften erhalten dafür Förderung von der Stadt. Die entsprechende Richtlinie „Aktivierung leerstehender Wohnungen“ hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht. „Die Leerstände sind ein Schatz, der jetzt gehoben werden muss: Gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt und in einer Zeit, in der durch Neubau kaum noch bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann“, sagt Dienberg.
Bereits seit Anfang dieses Jahres wurden rund 2,9 Millionen Euro kommunale Mittel eingesetzt, um länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Damit sanieren die Leipziger Wohnungs- und Baugenossenschaft (LWB) und andere Leipziger Wohnungsgenossenschaften bis zum Jahresende insgesamt 142 Wohnungen. Die Förderung hat sich bewährt und es besteht weiterhin Bedarf, sodass das Programm verstetigt werden soll. Dafür stehen in den kommenden zwei Jahren jeweils 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der kommunalen Fachförderrichtlinie sollen derzeit nicht vermietbare Wohnungen saniert und dem Markt wieder zugeführt werden. Auch die Zusammenlegung von kleineren zu größeren Wohnungen kann damit unterstützt werden. Förderfähig sind leerstehende Wohnungen in Großwohnsiedlungen, in Gebäuden aus den 1950er und -60er Jahren sowie in einzelnen Plattenbauten und zusammenhängenden Wohnsiedlungsbauten, die um 1900 errichtet worden sind, zudem Zwischenkriegsbauten.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Stadt einen Zuschuss als Pauschale zahlt, die an die Raumanzahl der jeweiligen Wohnung gekoppelt ist: Eine 1-Raumwohnung wird zum Beispiel mit 17.500 Euro gefördert, für jeden weiteren Raum erhöht sich der Zuschuss um 2.000 Euro. Durch die kommunale Förderung sind die Wohnungen in den kommenden 15 Jahren mietpreis- und belegungsgebunden. Das heißt, dass der weiße Wohnberechtigungsschein Voraussetzung für potenzielle Mieterinnen und Mieter ist. Die Miete liegt während der gesamten Bindungsdauer im Bereich der Kosten der Unterkunft.
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