Die jüdische Kunstsammlerin Margarete Oppenheim (1857–1935) besaß eine der bedeutendsten und wertvollsten Privatsammlungen in Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie umfasste rund 400 Galanterien, 150 Silbergefäße, 400 Keramiken (Porzellane, Fayencen, Majoliken), Textilien, Möbel, Asiatika des 16. bis 18. Jahrhunderts und zahlreiche Gemälde französischer Impressionisten, u. a. von Vincent van Gogh, Eduard Manet und Paul Cézanne.
Margarete Oppenheim – sie und ihre Erben gehörten wegen ihrer jüdischen Abstammung zu dem von den Nationalsozialisten verfolgten Personenkreis – hatte zwar testamentarisch verfügt, dass ihr Kunstbesitz nach ihrem Tod verkauft werden sollte. Die Testamentsvollstrecker sollten aber freie Hand haben, einen ihnen geeignet erscheinenden Zeitpunkt für die Auktion zu wählen. Als Margarete Oppenheim im September 1935 (kurz vor Erlass der Nürnberger Rassegesetze) starb, gab es für die jüdischen Erben und jüdischen Testamentsvollstrecker keinen geeigneten Zeitpunkt mehr. Die Emigration vorbereitend, musste die Kunstsammlung schnell aufgelöst werden. Die Testamentsvollstrecker erteilten dem Münchener Auktionshaus Julius Böhler den Versteigerungsauftrag. Die Auktion fand vom 18. bis 20. Mai 1936 im „Großen Festsaal“ des Münchner Kunsthauses am Lenbachplatz statt. Viele Werke wurden teils weit unterhalb ihrer Schätzwerte zugeschlagen. Dr. Marie Schuette, die Kuratorin der Textilsammlung des damaligen Kunstgewerbemuseums zu Leipzig, besuchte die Auktion und ersteigerte insgesamt 25 Kunstwerke der Sammlung Oppenheim für das Museum. Die Erlöse der Auktion wurden auf dem Nachlasskonto eingezahlt. Der Familie gelang die Emigration, aber sie waren verpflichtet, hohe diskriminierende Abgaben, wie Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe, zu zahlen. Der in Deutschland zurückgelassene Nachlass wurde nach der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 beschlagnahmt.
Objekte aus der Sammlung Oppenheim im GRASSI Museum für Angewandte Kunst Seit 2007 werden insgesamt zehn Objekte der Sammlung Oppenheim in der Ständigen Ausstellung „Antike bis Historismus“ in den unterschiedlichen Abteilungen dieses 30 Räume umfassenden Rundgangs im GRASSI Museum für Angewandte Kunst präsentiert.
Dabei ist eines der bedeutendsten Objekte ein silbermontierter Deckelhumpen aus Serpentin, der um 1620 datiert wird. Insgesamt sieben Spitzen aus der Sammlung Oppenheim gehören zum Kernbestand der Spitzensammlung des Museums. Für die Konzeption der großen Spitzenvitrine in der Ständigen Ausstellung sind sie ein zentraler Bestandteil. Ein weiteres wertvolles Stück, ein seltener Deckelhumpen aus vergoldetem Silber, wird in einer Vitrine mit Leipziger Goldschmiedearbeiten ausgestellt. Ein überaus fein bemaltes Paar Miniaturpantoffeln aus Fayence wird im Bereich Rokoko ausgestellt und zeugt von der hohen Qualität Delfter Fayencen des 18. Jahrhunderts.
Die besonders qualitätsvollen Objekte der ehemaligen Sammlung Margarete Oppenheim stellen bis heute einen sowohl kunst- als auch kulturgeschichtlich bedeutsamen und folglich unverzichtbaren Bestand in der Ständigen Ausstellung des GRASSI Museums für Angewandte Kunst in Leipzig dar. Restitution und Erwerb
Als Ergebnis mehrjähriger Restitutionsprozesse wurde jetzt vereinbart, die für das Museum unverzichtbaren und in der Ständigen Ausstellung „Antike bis Historismus“ präsentierten Objekte mit Hilfe von Partner*innen zu erwerben. Die anderen Objekte, die in den Magazinen verwahrt und nicht öffentlich präsentiert werden, wurden den Erben zurückgegeben. Um eine Schätzung des Marktwertes der Objekte zu erhalten, wurden zwei externe Fachwissenschaftlerinnen gebeten, entsprechende Gutachten zu erstellen. Auf dieser Grundlage konnte die Einschätzung des Museums bestätigt werden.
Dank der anteiligen Förderung der Kulturstiftung der Länder, der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen, der Sparkasse Leipzig und einem Eigenanteil konnte eine für alle Beteiligten glückliche Lösung erzielt werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.