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Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig
Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig

Neues Jahr – neue Regeln

Änderungen für Unternehmen 2017

30.12.2016 Wirtschaft
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

Alle Jahre wieder bringt der Jahreswechsel Neuerungen, neue Gesetze und Vorschriften, die zahlreiche Unternehmen der Wirtschaftsregion Leipzig betreffen. In der aktuellen Ausgabe der „wirtschaft“, dem Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig (als e-Paper auch unter www.leipzig.ihk.de/wirtschaft), finden Unternehmen einen Überblick über die wesentlichen geplanten oder bereits beschlossenen Gesetzesänderungen.

Zahlreiche Änderungen betreffen den Bereich Arbeit und Beschäftigung. So wird zum 1. Januar 2017 der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Stunde erhöht. Außerdem soll mit dem Entgelttransparenzgesetz, das Mitte 2017 in Kraft treten soll, Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch hinsichtlich der Lohntransparenz im Unternehmen gewährt werden.

Das betrifft Betriebe mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Änderungen zum 1. April 2017 gibt es bei der Leiharbeit und Werkverträgen. Ein zentraler Punkt dabei ist die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher auf 18 aufeinanderfolgende Monate.

Weitere Regelungen betreffen einzelne Branchen. So wurde bereits zum 1. Dezember 2016 die Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe ergänzt und verschärft. Bewachungsunternehmer müssen nun als Voraussetzung für die Gewerbeerlaubnis einen Sachkundenachweis mittels IHK-Sachkundeprüfung erbringen.

Betriebe, die elektronische Registerkassen nutzen, müssen diese Geräte bis zum Jahresende 2016 umgestellt haben. Ab 2017 dürfen nur noch solche Registrierkassen eingesetzt werden, die Einzelumsätze aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern. Die genannten Kriterien für elektronische Registrierkassen gelten auch für Taxameter und Wegstreckenzähler.



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