Der Flughafen Leipzig/Halle unternimmt weitere Anstrengungen, um die Bodenlärmemission für seine Anwohner zu reduzieren. Die Modernisierung der Triebwerksprobelaufhalle am Flughafen Leipzig/Halle erfolgte fristgerecht und im Rahmen der geplanten Investitionen.
Mit dem Umbau sollte die Verfügbarkeit der 2008 in Betrieb genommenen Lärmschutzeinrichtung signifikant gesteigert werden, da diese bei ungünstigen Windverhältnissen nicht genutzt werden konnte. Dazu mussten die Strömungsverhältnisse in der Halle verbessert werden, die für einen störungsfreien Testlauf der Triebwerke nötig sind.
Innerhalb von acht Monaten wurde das Bauvorhaben fristgerecht abgeschlossen. Der Airport investierte rund 2,5 Millionen Euro in die Modernisierung.
Airport ist Wartungsschwerpunkt
Am Flughafen sind mehrere Fracht-Fluggesellschaften ansässig, die Wartungsbasen für ihre Flugzeugflotten unterhalten. Jährlich sind im Rahmen der Flugzeugwartung zwischen 250 und 290 Triebwerkstests erforderlich. Bisher werden etwa 80 Prozent der notwendigen Probeläufe in der Triebwerksprobelaufhalle durchgeführt. Die übrigen Tests mussten aus technischen Gründen tagsüber im Freien vorgenommen werden. Nachts sind Probeläufe im Freien ausgeschlossen.
Auflagen der Aufsichtsbehörde
Während des Umbaus stand die Halle für Probeläufe nicht zur Verfügung. Die Mitteldeutsche Flughafen AG beantragte daher beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) eine Ausnahmegenehmigung für die Triebwerksprobeläufe im Freien. Als oberste sächsische Luftfahrtbehörde hat das SMWA diesem Antrag unter strengen Auflagen zugestimmt. So wurde sichergestellt, dass diese Investition in den Lärmschutz unter Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs vorgenommen und die Belastung des Umlands auf ein Minimum beschränkt werden konnte.
In Abstimmung mit dem SMWA und dem Fluglärmschutzbeauftragten sind Triebwerksprobeläufe in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf maximal fünf Tests pro Monat begrenzt worden.
Diese Ausnahmen mussten in begründeten Fällen von den Fluggesellschaften einzeln beantragt werden. Zu den Kriterien für eine Genehmigung gehören unvorhersehbare Reparaturarbeiten zur Erhaltung der Flugsicherheit oder eine notwendige Reparatur von plötzlich eingetretenen Schäden wie einem Vogelschlag.
Der Fluglärmschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Auflagen. Im Zeitraum von März bis Oktober wurden insgesamt 8 Triebwerksprobeläufe in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr genehmigt.