Vor dem Hintergrund des Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit der Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig vom 9. Februar 2022 lehnen wir die geplante Einführung der Bettensteuer durch die Stadtverwaltung Leipzig ab.
Die Bettensteuer unterscheidet sich in wesentlichen Merkmalen von der Gästetaxe und ist so nicht zielgerichtet und akzeptabel. Speziell die Zweckbindung der Einnahmen wird durch diese Besteuerung ausgehebelt und somit zum Nachteil für die bereits jetzt schon krisengebeutelte Beherbergungsbranche. IHK zu Leipzig Präsident Kristian Kirpal hierzu: „Es ist bedauerlich und auch unverständlich, dass die Stadtverwaltung den vermeintlich leichteren Weg der Einführung einer Bettensteuer wählt, anstatt die vom OVG aufgezeigten Rechtsmängel der bisherigen Gästetaxesatzung zu beheben.“
Aus Sicht der IHK zu Leipzig und des DEHOGA Sachsen e.V ergeben sich folgende vier Forderungen an die Stadtverwaltung Leipzig:
1. Überarbeitung der bisherigen Gästetaxe, um die Zweckbindung der Gesamteinnahmen zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur und der touristischen Angebote in Leipzig aufrecht zu erhalten.
2. Verschiebung des geplanten Starttermins (1. Januar 2023): Automatisierte Prozesse müssen durch die betroffenen Unternehmen umgesetzt werden. Dies ist in der Kürze der Zeit nicht realisierbar. Händische Anpassungen von individuellen Rechnungen sind nicht zumutbar.
3. Festbetrag statt Prozentual-Regelung auf den Übernachtungspreis für eine maximale Kostentransparenz sowie Deckelung der Kosten bei den Reisenden und einen geringeren Umstellungsaufwand bei den betroffenen Unternehmen.
4. Anschubfinanzierung und rechtssichere Lösung für betroffene Unternehmen zur Unterstützung bei der nachhaltigen Umstellung des Buchungs- bzw. Abrechnungssystems.