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Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig
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Corona-Pandemie: IHK zu Leipzig unterstützt Musterklage

Unternehmen klagt auf Entschädigung für im Frühjahr 2020 erlittene Verluste

24.11.2021 Wirtschaft
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig unterstützt eine stellvertretend für viele betroffene sächsische Unternehmen vor dem Landesgericht Dresden anhängige „Musterklage“ eines Leipziger Gastronomiebetriebs gegen den Freistaat Sachsen. Das Unternehmen klagt auf Entschädigung für im Frühjahr 2020 erlittene Verluste, die aus weiterlaufenden, nicht gedeckten Betriebsausgaben und Umsatzausfällen resultieren. Für Betriebsschließungen während des ersten Lockdowns, der sechs Wochen dauerte und die Gastronomie damit besonders hart traf, erhielten die Mitgliedsunternehmen, anders als für die späteren Lockdown-Phasen, keine Überbrückungshilfen oder sonstige nichtrückzahlbare staatliche Leistungen.

„Ziel des laufenden Verfahrens ist es, für zukünftige Pandemielagen klare rechtliche Rahmenbedingungen für Entschädigungsansprüche von Unternehmen zu erhalten.“ sagt Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig. „Im Interesse der Rechtssicherheit ist dieser Schritt von wesentlicher Bedeutung, da Überbrückungsgelder und sonstige staatliche Förderprogramme, die von der Haushaltslage abhängig sind, keine Rechtsansprüche der betroffenen Mitgliedsunternehmen begründen.“

Nach erster Einschätzung wird eine endgültige Klärung der dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Fragen wohl erst beim Bundesgerichtshof erfolgen. Daraus können sich dann Auswirkungen auf die zukünftige Fassung des Infektionsschutzgesetzes ergeben. Dort fehlt bisher die eindeutige Formulierung eines Entschädigungsanspruches für Unternehmen, deren Betrieb zum Schutz vor Infektionen auch ohne konkrete Erkrankungsfälle insoweit präventiv geschlossen wird.

Die IHK zu Leipzig hatte bereits im Frühjahr letzten Jahres gegenüber dem Gesetzgeber im Rahmen der Beschlussfassung zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes auf diese Gesetzeslücke hingewiesen und eigens hierfür eine Entschädigungsregelung zur Aufnahme in das Gesetz gefordert.

Das Landesgericht Dresden wird seine Entscheidung am 25.11.2021 verkünden.



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