Am 28. Dezember 2015 konnten die Albertiner nach rund zweijähriger Arbeit mit der Gründung
der rechtsfähigen „Stiftung König-Albert-Gymnasium Leipzig“ eines der wichtigsten Projekte der vergangenen Jahre erfolgreich abschließen.
In der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig wurde Albert Bernhard, dem Vorsitzenden des Bundes der Albertiner e.V., von der zuständigen Referentin Sabine Brosowski feierlich der Bescheid und die Urkunde über die Errichtung der rechtsfähigen „Stiftung König-Albert-Gymnasium Leipzig“ übergeben. Damit ist die Stiftung nunmehr staatlich anerkannt und kann ihre Arbeit aufnehmen.
Die neue rechtsfähige Stiftung tritt an die Stelle des Vereines „Bund der Albertiner e.V.“ und der bisherigen unselbstständigen Stiftung, welche beide in ihr aufgehen werden. Sie übernimmt die Aufgaben und Tätigkeiten beider Körperschaften und dient somit insbesondere der Förderung der humanistischen gymnasialen Bildung und der Förderung des Zusammenhaltes der ehemaligen Schüler des König-Albert-Gymnasiums.
Zur Verwirklichung dieser Zwecke kann die Stiftung insbesondere:
1. Schülerwettbewerbe durchführen; 2. Ehemaligentreffen oder ähnliche Veranstaltungen durchführen oder fördern; 3. Wissenschaftliche Tätigkeiten im Sinn des Stiftungszweckes unterstützen und fördern; 4. geeignete Gymnasien unterstützen und fördern und 5. in Abhängigkeit von der Höhe der finanziellen Grundlage der Stiftung, die Neugründung eines humanistischen Gymnasiums in eigener Trägerschaft der Stiftung betreiben.
Die ehemaligen Schüler beider König-Albert-Gymnasien wollen mit der neuen Stiftung vor allem die bestehenden Strukturen straffen, um die genannten Aufgaben und Ziele noch intensiver verfolgen zu können.
Der derzeit bereits laufende Schülerwettbewerb für das Schuljahr 2015/2016 (Einsendeschluss:
31. März 2016) wird unter unveränderten Bedingungen unter dem Dach der neuen
Stiftung fortgeführt.